Der Eiffelturm bei Nacht
Ein Bild müssen wir unseren Besuchern leider vorenthalten. Ein Clubkollege hatte bei einer Parisreise den nachts beleuchteten Eiffelturm fotografiert. Das ist auch zulässig, der Eiffelturm darf bei Tag und Nacht uneingeschränkt fotografiert werden. Doch leider dürfen nur Aufnahmen des nicht beleuchteten Eiffelturms uneingeschränkt veröffentlicht werden. Die Eiffelturm-Betreibergesellschaft der Stadt Paris (S.E.T.E) beansprucht für sich das Veröffentlichungsrecht für Bilder des beleuchteten Turms, d. h. Nachtfotos des Eiffelturm dürfen nur mit Erlaubnis der SETE veröffentlicht werden. Diese liegt uns nicht vor. Auf zwei Anfragen per E-Mail hat die SETE leider nicht reagiert. Das finde ich sehr ärgerlich. Um rechtlichen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, verzichten wir daher auf die Veröffentlichung des Bildes. – Reiner Gruhle –